Dessertwein
Nach den geltenen Gesetzen in der Europäischen Union werden Weine als Süßwein bezeichnet, wenn der Restzucker im Wein mehr als 40 Gramm pro Liter beträgt. Die Voraussetzung, Weine dieser Art zu erzeugen, sind sehr hohe Öchslegrade die auf unterschiedliche Weise erreicht werden können. Darunter fällt Portwein, Banyuls, Maur…
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Nach den geltenen Gesetzen in der Europäischen Union werden Weine als Süßwein bezeichnet, wenn der Restzucker im Wein mehr als 40 Gramm pro Liter beträgt. Die Voraussetzung, Weine dieser Art zu erzeugen, sind sehr hohe Öchslegrade die auf unterschiedliche Weise erreicht werden können. Darunter fällt Portwein, Banyuls, Maury, aber auch unsere schönen Auslesen von der Mosel.
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